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Wie oft muss ein E-Check durchgeführt werden?

Die empfohlenen Prüfintervalle für den E-Check sind: Bei Eigentümerwechsel oder vor Bezug einer Mietwohnung, alle 4 Jahre in bewohnten Gebäuden, alle 2 Jahre in gewerblich genutzten Gebäuden. Für die DGUV-Prüfung ortsveränderlicher Geräte gilt je nach Umgebung ein Intervall von…
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Die empfohlenen Prüfintervalle für den E-Check sind: Bei Eigentümerwechsel oder vor Bezug einer Mietwohnung, alle 4 Jahre in bewohnten Gebäuden, alle 2 Jahre in gewerblich genutzten Gebäuden. Für die DGUV-Prüfung ortsveränderlicher Geräte gilt je nach Umgebung ein Intervall von 6 Monaten bis 2 Jahren. Wir erstellen für Ihr Unternehmen einen individuellen Prüfplan und erinnern Sie rechtzeitig an fällige Prüfungen.

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